Mögliche Schnittstellen der timeSensor LEGAL Buchhaltung

Mögliche Schnittstellen der timeSensor LEGAL Buchhaltung

Allgemeines

Bei der Arbeit mit timeSensor LEGAL fallen buchhaltungsrelevante Informationen an. Entsprechende Geschäftsvorfälle werden von der Software im System der doppelten Buchhaltung automatisch verbucht. Deshalb hinterlegen Sie in timeSensor LEGAL Ihren Kontenplan und allenfalls Ihre Kostenstellen. Allerdings ist timeSensor LEGAL nicht die richtige Software, um einen Buchhaltungsabschluss zu erstellen. Hierzu dient eine spezielle Buchhaltungssoftware. Die erstellten Buchungen werden deshalb aus timeSensor LEGAL periodisch exportiert und an das Buchhaltungsprogramm übergeben, damit dort der Abschluss erstellt werden kann. Dieser Artikel beschreibt zwei typische Einsatz-Szenarien und listet die Buchhaltungsprogramme auf, zu welchen in timeSensor LEGAL eine Schnittstelle besteht.

Einsatz-Szenarien

Buchung des Zahlungsverkehrs

Sie können timeSensor LEGAL benutzen, um den gesamten Zahlungsverkehr abzubilden: die Einnahmenseite wird, was die Debitoren anbetrifft, automatisch nachgeführt. Immer, wenn Sie eine Zahlung in einer Rechnung verbuchen, taucht die entsprechende Zahlung auch auf der Einnahmenseite des entsprechenden Bankbuches auf. Nun können Sie in timeSensor LEGAL auch die übrigen Einnahmen und Ausgaben in den Grundbüchern erfassen und diese so monatlich mit Ihren Kontenauszügen abstimmen. Somit befindet sich der gesamte Zahlungsverkehr fertig kontiert in der Kanzleisoftware. Ihr Vorteil: alle Informationen sind leicht verfügbar.

Buchung nur der Debitorenseite

Einige Kanzleien begnügen sich damit, nur die Debitorenseite in timeSensor LEGAL zu führen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Sie selber noch eine separate Buchhaltungssoftware einsetzen und der Zahlungsverkehr über die Buchhaltungssoftware gebucht werden. In diesem Szenario befinden sich in timeSensor LEGAL entsprechend nur die Zahlungen zu den von Ihnen gestellten Rechnungen.
timeSensor LEGAL unterstützt das Verbuchen nach vereinnahmten Entgelten (IST-Besteuerung) und nach vereinbarten Entgelten (SOLL-Besteuerung). Ausserdem wird in der Schweiz auch die Pauschalbesteuerung unterstützt (nach vereinnahmten Entgelten). Das gewählte Steuersystem muss bei der Inbetriebnahme der Software eingestellt werden und kann jeweils auf den Beginn eines Buchhaltungsjahres bei Bedarf umgestellt werden.

Übergabe an die Buchhaltung

Ob Sie nun den gesamten Zahlungsverkehr über timeSensor LEGAL laufen lassen, oder lediglich die Debitorenseite: Sie können die in tSL vorhandenen Buchungen monatlich oder periodisch exportieren und in Ihrer Buchhaltungssoftware (bzw. der Buchhaltungssoftware Ihres Finanzberaters) importieren. Hierzu stellt tSL Schnittstellen zu einer Vielzahl von Programmen zur Verfügung:
  1. ABACUS 12.x-…
  2. ABACUS ABACONNECT 2012
  3. Banana
  4. Bexio
  5. Crésus einfach
  6. Crésus erweitert
  7. DATEV
  8. FibuNT 4.7b-…
  9. Loops
  10. M.O.R. Fibu
  11. MasterFinanz 1.7-…
  12. OfficeMaker
  13. ProFinance
  14. Sage 50
  15. ShakeHands Conto
  16. Topal
  17. Topix8 SU
  18. Winbiz
Sie finden die Exportfunktion im Bereich Spezial unter Buchhaltung/Fibu Schnittstellen.

Disclaimer: die Hersteller der verschiedenen Buchhaltungssoftware entwickeln ihre Produkte und teilweise auch ihre Schnittstellen permanent weiter. Die obige Liste stellt eine Momentaufnahme dar. Es ist möglich, dass eine heute funktionierende Schnittstelle zu einem Produkt, morgen nicht mehr funktioniert, weil der Hersteller seine Schnittstellenspezifikation verändert hat. Die timeSensor AG ist bemüht, die Kompatibilität zu den obigen Produkten aufrecht zu erhalten. Es kann aber nicht gewährleistet werden, dass jede Schnittstelle zu jeder Version der obigen Produkte jederzeit verfügbar ist. Führen Sie daher frühzeitig einen Probeexport durch, um die Kompatibilität mit der von Ihnen oder Ihrem Finanzberater verwendeten Version der Buchhaltungssoftware zu prüfen.

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