Unterstützt timeSensor LEGAL die Fernsignatur?

Unterstützt timeSensor LEGAL die Fernsignatur?

Hintergrund

Mit der Einführung des neuen Fernsignaturverfahrens der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer (BNotK) werden neu ausgegebenen beA-Karten ausschließlich mit diesem Verfahren ausgestattet.

Beim Fernsignaturverfahren der BNotK ist das Zertifikat nicht mehr auf der beA-Karte selbst gespeichert, sondern es verbleibt in der Hoheit der Zertifizierungsstelle der BNotK. Nach erfolgreicher Authentisierung mit der neuen beA-Karte erfolgt die Signatur nicht mehr am lokalen Arbeitsplatz über die beA-Karte des jeweiligen Anwalts, sondern durch die BNotK als „Vertrauensdiensteanbieter”. Aus diesem Grund ist für das qualifizierte Signieren mit der Fernsignatur zwingend eine Internetverbindung erforderlich.

Weitere Informationen finden Sie in der Stellungnahme des Software-Industrieverbandes, deren Mitglied die timeSensor AG ist, zu diesem Thema:

BRAK Software Toolkit und Fernsignatur

Die Implementierung von beA in timeSensor LEGAL basiert auf dem von der BRAK zur Verfügung gestellten Software Toolkit. Die BRAK hat darauf verzichtet, die Fernsignatur in das Software Toolkit zu implementieren. Aus diesem Grund unterstützt timeSensor LEGAL die Fernsignatur ebenfalls nicht.
Es besteht weder eine gesetzliche noch eine technische Notwendigkeit für das Fernsignaturverfahren. Dieses bringt überdies eine Reihe von Nachteilen mit sich:
  1. die Fernsignatur bedingt eine Internetverbindung. Funktioniert die Internetverbindung nicht, kann nicht signiert werden
  2. die Fernsignatur ist langsamer als die normale Signatur, mit Performance Schwankungen je nach Tageszeit
  3. bei einer Störung auf dem Backend kann nicht signiert werden.



Alternativen zur Fernsignatur

Als Alternative zur Fernsignatur empfehlen wir den Einsatz alternativer Signaturkarten, zum Beispiel die Signaturkarten der Anbieter
"D-Trust GmbH" und "DGN - Deutsches Gesundheitsnetzwerk"

Diese Signaturkarten funktionieren gemäss unseren Tests wie die vormaligen beA Karten mit dem bestehenden Kartenlesegerät.
Die BRAK pflegt darüber hinaus eine Seite mit unterstützen Signaturkarten und Chipkarten-Lesegeräten:


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