Wie kann ich mit Hilfe von Teilrechnungen Pauschalen mit den erbrachten Leistungen verrechnen?
Während des Lebenszyklus eines Mandates können Sie beliebige Teilrechnungen an den Mandanten oder an Dritte erstellen. Teilrechnungen werden, analog zu Vorschussrechnungen, von der Schlussrechnung wieder abgezogen.
Die Verwendung von Teilrechnungen empfiehlt sich zum Beispiel,
- wenn Sie noch nicht genau wissen, wie die Schlussrechnung aussehen wird
- wenn Sie später entscheiden möchten, ob Sie Ihre Schlussrechnung nach Stundenhonorar oder nach RVG erstellen
- wenn Drittparteien Kostenteile übernehmen
- wenn Sie am Schluss des Mandates eine Gesamtrechnung präsentieren möchten
Sie können entweder Teilrechnungen mit einem Pauschalbetrag in Rechnung stellen, oder Sie können auch bereits im Dossier erfassten Leistungen über die Funktion "Teilrechnung aus Selektion" verrechnen. In beiden Fällen wird eine Teilrechnung erstellt und erscheint als grünes Icon in der Rechnungsliste. Dieser FAQ Eintrag beschreibt die Verwendung von Teilrechnungen mit Pauschalbeträgen.
Beispiel: Monatliche Pauschalrechnung
- Erstellen Sie zu Beginn einer Rechnungsperiode, zum Beispiel monatlich, eine Teilrechnung, welche die mit dem Mandanten vereinbarte Pauschale enthält. Der Leistungstext kann von Ihnen beliebig gewählt werden.
- Rechnen Sie Leistungen, welche sich in der neuen Rechnungsperiode auf dem Dossier ansammeln, wie gewohnt über die Option Rechnung ab. Dabei wird die zuvor gestellte Teilrechnung automatisch angerechnet. Ein allfälliges Restguthaben des Klienten verbleibt im System und wird für die nächste Rechnung verwendet.
- Erstellen Sie die nächste Teilrechnung für die nächste Rechnungsperiode. Dieser Prozess lässt sich beliebig lang fortsetzen.
- Sollten Sie mit dem Mandanten vereinbart haben, dass ein Restguthaben aus einer Pauschalrechnung am Ende einer Rechnungsperiode verfällt, so müssen Sie dieses Guthaben aus timeSensor LEGAL entfernen, damit es nicht in die nächste Periode übernommen wird. Damit ein solches Guthaben zu Ihren Gunsten korrekt über die im dieser Periode verrechneten Leistungen als abgegolten verbucht werden kann und Ihre Statistik stimmt, machen Sie dies am besten über eine Anpassung Ihres Stundenhonorares an einen Zielwert, noch bevor Sie die Periodenabrechnung generieren:
- Klicken sie, ohne eine Leistung angewählt zu haben, auf das Aktionsmenu unten rechts im Dossier und wählen Sie die Option Preise nachberechnen (bevor sie die Periodenabrechnung erstellen).
- Im folgenden Fenster legen Sie fest, dass Sie die Stundensätze der aufgelaufenen Leistungen korrigieren möchten und geben Sie an dieser Stelle den gesamten Betrag des verfügbaren Guthabens Ihres Mandanten ein.
- Erstellen Sie die Rechnung für die laufende Rechnungsperiode. Der Rechnungsausstand dieser Abrechnung beträgt nun 0.- und auch das Kundenguthaben ist verschwunden.
1. Teilrechnung erstellen 2. Teilrechnung Betrag angeben 3. Preise der bestehenden Leistungen nachberechnen 4. Zeithonorar anpassen wie Teilrechnung 5. Ausgleich durch Teilrechnung
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