Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024

Erhöhung der Schweizer Mehrwertsteuer per 1. Januar 2024

Hintergrund

Das Ja zur «Reform AHV 21» und damit verbunden zum Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer führt dazu, dass die MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2024 erhöht werden. Für Rechtsanwaltskanzleien sind insbesondere die folgenden Satzänderungen relevant:
Satz
bisher
neu
Normalsteuersatz
7.7
8.1
reduzierter Steuersatz
2.5
2.6
Saldosteuersatz
5.9
6.2

Infolge der Steuersatzerhöhung wird zudem die Umsatzgrenze bzw.die  Steuerzahllast für die Anwendung der Saldosteuersatzmethode angepasst. Diese beträgt neu CHF 5'024'000 (Umsatzgrenze) bzw. CHF 108'000 (Steuerzahllast). 

Zunächst sollten Sie sich vergewissern, dass bei Ihnen eine aktuelle Version von timeSensor LEGAL installiert ist. Die aktuelle Version erkennen Sie an der Build Nummer, welche jeweils beim Login Dialog angezeigt wird.
timeSensor LEGAL Classic: die Build Nummer ist vierstellig. Sie benötigen Build 3729 oder neuer
timeSensor LEGAL 365: die Build Nummer ist achtstellig. Sie benötigen Build 231115-00 oder neuer
Wenn bei Ihnen ein älteres Build installiert ist, dann bitten Sie Ihren Systemadministrator, die Software zu aktualisieren.
Nähere Informationen erhalten Sie hier:

Erfassen Sie Ihre Leistungen richtig!

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung.  Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Werden Leistungen, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, sind das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen.

timeSensor LEGAL unterstützt die Rechnungstellung mit gemischten Steuersätzen. Typischerweise werden Sie nach der Umstellung noch während einiger Zeit ältere Leistungen zum vormaligen Steuersatz und neue Leistungen zum neuen Steuersatz verarbeiten. Deshalb stehen in der Software nach der Umstellung unterschiedliche Leistungscodes zur Leistungserfassung zur Verfügung:
  1. die bisherigen, gewohnten Leistungscodes (z.B. h) bewirken eine Abrechnung der Leistung mit dem neuen Steuersatz
  2. die gleichen Leistungscodes mit angehängtem Unterstrich (z.B. h_23_) bewirken eine Abrechnung der Leistung mit dem alten Steuersatz
Bereits bei der letzten Satzänderung per 1.1.2018 funktionierte timeSensor LEGAL nach diesem Prinzip. Wenn es in Ihrer Datenbank von der damaligen Umstellung noch Leistungscode mit angehängtem _17_ hat, dann werden diese nun automatisch ausgeblendet. Sie können zwar weiterhin bestehende Leistungen mit dem Leistungscode _17_ abrechnen, aber Sie können keine neuen Leistungen mit dem Leistungscode _17_ erfassen.

Vorschussrechnungen werden bei der Anrechnung vollständig storniert und die Mehrwertsteuer zum historischen Satz rückgebucht. Bei der Anrechnung wird alsdann der neue Satz angewendet. Somit müssen Sie sich im Hinblick auf die Vorschussrechnung keine Sorgen machen, denn die Software kümmert sich um die korrekte Rückbuchung bzw. Anrechnung.

Starten des Einrichtungs-Assistenten

Damit Sie die neuen Mehrwertsteuersätze verarbeiten können, muss die Software vorbereitet werden. Am einfachsten ist es, wenn Sie die Anpassung am ersten Arbeitstag des neuen Jahres durchführen. Hierzu steht Ihnen ein Einrichtungs-Assistent zur Verfügung. Sie finden diesen im Bereich Spezial, im Menu Buchhaltung, nach dem Öffnen des Fensters MwSt.-Sätze. Wenn dieses Fenster geöffnet ist, finden Sie in der Menuleiste ein Menu Werkzeuge mit dem Eintrag Satz anpassen.



Nun öffnet sich der Einrichtungs-Assistent. Klicken Sie hier auf Vorgang starten.


Beachten Sie bitte, dass der Einrichtungs-Assistent in jeder Entität einmalig ausgeführt werden muss, um wirksam zu werden. 

Steuersätze
Der Einrichtungs-Assistent hat in Ihrer Datenbank die neuen Steuersätze hinzugefügt. Die neuen Steuersätze haben die bisherigen Kürzel übernommen, während die bisherigen Steuersätze umbenannt wurden, indem der Ausdruck _23_ angehängt wurde. Möglicherweise müssen Sie allerdings die Codes für die Steuersätze für den Export in Ihre Buchhaltungssoftware noch umbenennen.
Leistungsgruppen
Die der Mehrwertsteuer unterliegenden Leistungsgruppen wurden verdoppelt. Die neuen Leistungsgruppen heissen gleich wie die bisherigen Leistungsgruppen, während den bisherigen Leistungsgruppen dem Namen der alte Steuersatz hinzugefügt wurde.

Leistungen
Die Leistungen wurden verdoppelt. Verwenden Sie die gewohnten Kürzel für alle Leistungen ab dem 1. Januar 2024. Diese Leistungen werden nun mit dem neuen Mehrwertsteuersatz abgerechnet. Verwenden Sie das Kürzel mit angehängtem _23_ (z.B. h_23_), um Leistungen vor dem 1. Januar 2024 nachzuerfassen. Solche Leistungen werden mit dem vorherigen Mehrwertsteuersatz abgerechnet.

Preislisten
Der Einrichtungs-Assistent hat bei allen Preislisten die neuen Leistungen automatisch hinterlegt.


Zu- oder Abschläge
Wenn Sie in Mandaten einen prozentualen Zu- oder Abschlag hinterlegt haben, so hat der Einrichtungs-Assistent diese Regel nun auch für die neue Leistungsgruppe hinzugefügt.

Bei einer Rechnung mit alten und neuen Leistungskürzeln wird die Auslagenpauschale für jede Leistungsgruppe separat gerechnet, damit die Mehrwertsteuer korrekt ausgewiesen werden kann. Das nachfolgende Beispiel zeigt eine Rechnung mit Honorarleistungen von 700.00 zum neuen Steuersatz und Honorarleistungen von 350.00 zum alten Steuersatz:




Abschlussarbeiten

Ertragskonten überprüfen
Einige Kanzleien haben in ihrem Kontenplan Ertragskonten nach Steuersatz eingerichtet. So könnten Sie zum Beispiel ein Konto "Ertrag 7.7%" in Ihrem Kontenplan haben. Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie sich mit Ihrem Treuhänder abstimmen: soll ein neues Ertragskonto "Ertrag 8.1%" eingerichtet werden? Wenn ja, muss das neue Konto dem Kontenplan von timeSensor LEGAL hinzugefügt werden. Ausserdem müssen die neuen Leistungsgruppen mit dem neuen Konto verknüpft werden. Wenn nein, dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen: dann wird timeSensor LEGAL einfach weiter alle Umsätze auf die bestehenden Konten buchen.

Mehrwertsteuerkonten überprüfen
Einige Kanzleien haben in ihrem Kontenplan Mehrwertsteuerkonten nach Steuersatz eingerichtet. So könnten Sie zum Beispiel ein Konto "Kreditor MwSt. 7.7%" in Ihrem Kontenplan haben. Sollte dies der Fall sein, so sollten Sie sich mit Ihrem Treuhänder abstimmen: soll ein neues Passivkonto "Kreditor MwSt. 8.1%" eingerichtet werden? Wenn ja, muss das neue Konto dem Kontenplan von timeSensor LEGAL hinzugefügt werden. Ausserdem müssen die neuen Steuersätze mit dem neuen Konto verknüpft werden. Wenn nein, dann brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen: dann wird timeSensor LEGAL einfach weiter alle Umsätze auf die bestehenden Konten buchen.

Mehrwertsteuercodes überprüfen
Damit Sie Buchungen aus timeSensor LEGAL zum Buchhaltungsprogramm Ihres Treuhänders exportieren können, müssen die Mehrwertsteuercodes übereinstimmen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Treuhänder nach den von ihm verwendeten Mehrwertsteuercodes und passen Sie diese wo nötig an. Es ist wichtig, dass die Codes für die Steuersätze zwischen timeSensor LEGAL und der verwendeten Buchhaltungssoftware übereinstimmen.

Mandatsbudget überprüfen
Haben Sie Mandate, bei welche im Tab Controlling ein Budget hinterlegt ist? Dieses muss nun möglicherweise neu gesetzt werden, sofern sich das Budget auf eine bestimmte Leistungsgruppe oder einen bestimmten Leistungscode bezieht. Hinterlegen Sie nötigenfalls die neue Leistungsgruppe oder den neuen Leistungscode. Mit dem Befehl "Startdatum festlegen" können Sie zum Beispiel eine neue Budgetberechnung ab 1.1.2024 hinterlegen:


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