Umstellung auf strukturierte Adressdaten für QR-Rechnungen in timeSensor LEGAL 365

Umstellung auf strukturierte Adressdaten für QR-Rechnungen in timeSensor LEGAL 365

Am 21. November 2025 treten neue regulatorische Vorgaben für die Verwendung von QR-Rechnungen in Kraft. Um den Anforderungen internationaler Aufsichtsbehörden gerecht zu werden, hat der Schweizer Finanzplatz entschieden, dass bei Zahlungstransaktionen künftig strukturierte Adressdaten zwingend erforderlich sind.

Wir weisen Sie daher darauf hin, dass QR-Rechnungen mit unstrukturierten Adressen nur noch bis spätestens 30. September 2026 zur Bezahlung entgegengenommen werden können. Nach diesem Datum ist eine Verarbeitung über Banken oder Postschalter nicht mehr möglich.

Die entsprechenden Anpassungen wurden in timeSensor LEGAL 365 bereits implementiert. Dieser Artikel erläutert, wie Sie die erforderlichen Konfigurationen in Ihrer Anwendung vornehmen.

InfoVoraussetzungen:
  1. timeSensor LEGAL 365
  • Add-In 06. QR-Rechnungen

  • Aufgrund der techischen Anforderungen der Implementierung steht die strukturierte Adresse nicht in der Classic Version von timeSensor LEGAL zur Verfügung.

Einrichtung strukturierter Adressdaten

  1. Navigieren Sie zu Spazial > Buchhaltung > Kontenplan und wählen Sie das Einzahlungskonto bzw. die Einzahlungskonten, welche für den Empfang von QR-Zahlungen verwendet werden.

  2. Öffnen Sie den Reiter ePayment.

  3. Wenn Sie das Konto erstmals für die Nutzung von QR-Einzahlungsscheinen vorbereiten, wählen Sie unter „Zahlungssystem“ die Option SWISS.

    → Weitere Hinweise zur Grundeinrichtung finden Sie unter:
    https://support.timesensor.com/portal/de/kb/articles/wir-richte-ich-timesensor-legal-zum-gebrauch-mit-qr-rechnungen-ein

  4. Tragen Sie nun die strukturierten Adressangaben in die rot markierten Felder ein.

    • Um die Felder bearbeiten zu können, entsperren Sie den Datensatz durch Klick auf das Schlosssymbol unten links.

    • Die erforderlichen Angaben können Sie aus den darunterliegenden Feldern kopieren.

    • Bitte achten Sie beim Kopieren darauf, keine Leerzeichen am Anfang oder Ende der Werte einzufügen

  5. Wiederholen Sie diesen Vorgang für sämtliche Konten, die Sie für QR-Zahlungen verwenden.