Allgemeines
Die Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) ist der digitale Äquivalent zur handschriftlichen Unterschrift – rechtlich gleichgestellt und in der gesamten EU anerkannt. Sie basiert auf der europäischen eIDAS-Verordnung und ist damit ein offener, anbieterneutraler Standard. Viele Anwälte gehen davon aus, dass die QES eng mit dem beA oder der BRAK verknüpft ist – das stimmt so nicht. Das beA ist lediglich der sichere Übertragungsweg; welche Signaturlösung Sie für die QES nutzen, können Sie hingegen frei wählen. Anbieter wie eSignR, DocuSign oder Namirial erfüllen allesamt die eIDAS-Anforderungen und lassen sich unabhängig vom beA einsetzen
Die Implementierung von beA in timeSensor LEGAL 365 basiert auf dem von der BRAK zur Verfügung gestellten Software Toolkit. Leider wird mit Stand Juni 2026 die Fernsignatur durch das Software Toolkit noch nicht unterstützt. Eine Integration ist vorgesehen, allerdings noch ohne konkretes Datum. Bis es soweit ist, bestehen für die Nutzer von timeSensor LEGAL 365 drei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1: Nutzung der Fernsignatur via eSignR
Die Signatursoftware eSignR ist als Add-In zu timeSensor LEGAL 365 vollständig integriert und erlaubt eine komfortable Signatur von PDF Dokumenten ohne Medienbruch. Weitere Informationen zu eSignR finden Sie im
separaten FAQ-Artikel.
Möglichkeit 2: Nutzung einer Drittlösung
Da die QES Signatur ein Standard nach eIDAS ist, können prinzipiell auch beliebige andere Signaturlösungen verwendet werden. Bei dieser Variante wird die PDF Datei aus timeSensor exportiert, mit der Drittlösung signiert und anschliessend durch Drag & Drop an die beA Nachricht angehängt.
Als Alternative zur Fernsignatur empfehlen wir den Einsatz alternativer Signaturkarten, zum Beispiel die Signaturkarten der Anbieter
Die BRAK pflegt darüber hinaus eine Seite mit unterstützen Signaturkarten und Chipkarten-Lesegeräten: