Ausgangslage
Ihr Mandant hat eine Rechtsschutzversicherung, welche einen Stundenansatz von 200 CHF bezahlt. Ihr Stundenansatz ist aber höher als der Betrag, der von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird. Die Differenz soll dem Mandanten verrechnet werden. Dies können Sie in timeSensor LEGAL über die Funktion "Teilrechnung aus Selektion" lösen.
Teilrechnung an Rechtsschutzversicherung
Unser Mandat wird zu einem regulären Stundenpreis von 525 CHF/h verrechnet. Der Rechtsschutzversicherung müssen wir nun eine Teilrechnung erstellen mit einem Stundensatz von 200 CHF. Stellen Sie sicher, dass keine Leistung selektioniert ist und klicken Sie unten rechts auf die drei Punkte. Wählen Sie "Preise nachberechnen".
Wir setzen nun unsere neue Preisliste "Rechtsschutzv. 200" ein. Sie müssen nicht zwingend immer eine neue Preisliste erstellen, sondern können auch den Stundenpreis jeder Leistung manuell überschreiben.
Der Stundenpreis jeder Leistung wird nun auf 200CHF gesetzt. Wir selektieren die Leistungen die verrechnet werden sollen und erstellen eine "Teilrechnung aus Selektion":
Als Empfänger wählen wir nun die verbundene Rechtsschutzversicherung aus:
Kontrollieren Sie den Inhalt des Rechnungsdatensatz, finalisieren Sie die Teilrechnung und schicken Sie diese an die Rechtsschutzversicherung. Da wir die Rechnung an den Mandanten am gleichen Tag erstellen möchten und nicht warten können, bis die Teilrechnung von der Rechtsschutzversicherung bezahlt wurde, müssen wir die Software nun ein bisschen in die Irre führen.
Damit Sie eine Vorschuss- oder Teilrechnung einer Endrechnung anrechnen können, muss Erstere bezahlt sein. Nun können wir aber nicht warten, bis die RV die Rechnung bezahlt. Wir verbuchen die Teilrechnung also als "bezahlt" damit wir diese Anrechnen können, und dem Mandanten seine korrekte Rechnung ausstellen können. Diese Buchung werden wir in einem letzten Schritt wieder entfernen.
Endrechnung an Mandanten
Als nächstes wollen wir die Differenz des Stundentarifs an den Mandanten verrechnen. Wir setzen also wieder die ursprüngliche Preisliste ein. Dazu wiederholen wir die Schritte wie oben beschrieben unter "Preisliste nachberechnen". Der Stundenpreis der Leistungen mit dem grünen Häkchen wird wieder zurückgesetzt.
Aus diesen Leistungen machen wir nun eine "Rechnung aus Selektion".
Als Empfänger der Rechnung lassen wir den Mandanten und erstellen die Rechnung. Nun müssen wir dieser Rechnung noch die Teilzahlung der Rechtsschutzversicherung anrechnen. Dies machen wir im Bereich "Rechnungsausgleich".
Nun können wir auch diese Rechnung finalisieren und an unseren Mandanten schicken.
Vergessen Sie nicht, nun die Zahlung wieder aus der Teilrechnung an die Rechtsschutzversicherung zu löschen, damit diese wieder als "offen" gilt. Das entfernen der Buchung in der Teilrechnung hat keinen Einfluss auf die Verrechnung mit der Endrechnung an den Mandanten.