Was ist nach einem Jahreswechsel zu beachten?

Was ist nach einem Jahreswechsel zu beachten?

Zum Jahreswechsel gibt es für den Administrator von timeSensor LEGAL einige Dinge zu beachten und zu kontrollieren. Im folgenden Eintrag finden Sie die wichtigsten Informationen.

Buchhaltung

Meist werden in den ersten Monaten des neuen Jahres noch Buchungen erfasst, welche zum alten Jahr gehören. Dies ist grundsätzlich kein Problem. Sie können Leistungen, Zahlungen und Rechnungen problemlos rückdatieren, solange die Buchhaltung in timeSensor LEGAL 365 für Buchungen im alten Jahr noch geöffnet ist. Wenn Sie sich im Februar oder März überzeugt haben, dass alle Geschäftsvorfälle des alten Jahres erfasst sind, dann können Sie die Abgrenzungszahlen für den Jahresabschluss mit Bericht 116 automatisch generieren lassen (Voraussetzung: Add-In B10). 

Mehrwertsteuerabrechnung

Für Ihre Mehrwertsteuerabrechnung steht ein Bericht 111 zur Verfügung (Voraussetzung: Add-In B10).

Nachstellen von Nummernkreisen

Sofern Sie Ihre Mandatsnummern jährlich wieder bei 1 beginnen möchten, müssen Sie beim Anlegen des ersten Mandates im neuen Jahr die vorgeschlagene Mandatsnummer zurück auf 1 setzen. timeSensor LEGAL wird dann beim nächsten Mandat entsprechend weiter zählen.

Sofern Sie Ihre Archivnummern (Ablagenummern für die Archivierung von Mandaten) jährlich wieder bei 1 beginnen möchten, müssen Sie bei der ersten Archivierung im neuen Jahr die vorgeschlagene Archivnummer zurück auf 1 setzen. timeSensor LEGAL wird dann bei der nächsten Archivierung entsprechend weiter zählen.

Sofern Ihre Rechnungsnummer mit dem Jahr starten (zum Beispiel 2016NNNN), dann begeben Sie sich im Bereich Einstellungen in die Parameter, klicken dort auf Finanzen, Tab Debitoren und erhöhen dort die Nächste Rechnungsnummer (also zum Beispiel auf 20170001). Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall die Checkbox "Fehlende Nummern wieder verwenden" ausschalten müssen.