Buchhaltung
Meist werden in den ersten Monaten des neuen Jahres noch Buchungen erfasst, welche zum alten Jahr gehören. Dies ist grundsätzlich kein Problem. Sie können Leistungen, Zahlungen und Rechnungen problemlos rückdatieren, solange die Buchhaltung in timeSensor LEGAL für Buchungen im alten Jahr noch geöffnet ist. Wenn Sie sich im Februar oder März überzeugt haben, dass alle Geschäftsvorfälle des alten Jahres erfasst sind, dann schliessen Sie die Buchhaltung, so dass nur noch Buchungen ab dem 1.1. möglich sind.
Mehrwertsteuerabrechnung
Für Ihre Mehrwertsteuerabrechnung haben wir einen neuen Bericht erstellt, welchen Sie
hier herunterladen können. Wir empfehlen Ihnen, den neuen Bericht zu verwenden und die Vorlage "MwSt.-Abrechnung" in den Adressen, nicht mehr zu verwenden.
Nachstellen von Nummernkreisen
Sofern Sie Ihre Mandatsnummern jährlich wieder bei 1 beginnen möchten, müssen Sie beim Anlegen des ersten Mandates im neuen Jahr die vorgeschlagene Mandatsnummer zurück auf 1 setzen. timeSensor LEGAL wird dann beim nächsten Mandat entsprechend weiter zählen.
Sofern Ihre Rechnungsnummer mit dem Jahr starten (zum Beispiel 2016NNNN), dann begeben Sie sich im Bereich
Einstellungen in die
Parameter, klicken dort auf
Finanzen, Tab
Debitoren und erhöhen dort die
Nächste Rechnungsnummer (also zum Beispiel auf 20170001).
Sofern Sie Ihre Archivnummern (Ablagenummern für die Archivierung von Mandaten) jährlich wieder bei 1 beginnen möchten, müssen Sie bei der ersten Archivierung im neuen Jahr die vorgeschlagene Archivnummer zurück auf 1 setzen. Alternativ können Sie auch in den Parametern unter
Finanzen die Nummer auf
1 zurückstellen (diese Option ist allerdings nicht in allen Editionen von timeSensor LEGAL verfügbar). timeSensor LEGAL wird dann bei der nächsten Archivierung entsprechend weiter zählen.