Wie kann ich mit Hilfe von Teilrechnungen erbrachte Leistungen provisorisch verrechnen?

Wie kann ich mit Hilfe von Teilrechnungen erbrachte Leistungen provisorisch verrechnen?

Während des Lebenszyklus eines Mandates können Sie beliebige Teilrechnungen an den Mandanten oder an Dritte erstellen. Teilrechnungen werden, analog zu Vorschussrechnungen, von der Schlussrechnung wieder abgezogen. Die Verwendung von Teilrechnungen empfiehlt sich zum Beispiel,
  1. wenn Sie noch nicht genau wissen, wie die Schlussrechnung aussehen wird
  2. wenn Sie später entscheiden möchten, ob Sie Ihre Schlussrechnung nach Stundenhonorar oder nach RVG erstellen
  3. wenn Drittparteien Kostenteile übernehmen
  4. wenn Sie am Schluss des Mandates eine Gesamtrechnung präsentieren möchten
Sie können entweder Teilrechnungen mit einem Pauschalbetrag in Rechnung stellen, oder Sie können auch bereits im Dossier erfasste Leistungen über die Funktion Teilrechnung aus Selektion verrechnen. In beiden Fällen wird eine Teilrechnung erstellt und erscheint als grünes Icon in der Rechnungsliste. Dieser FAQ Eintrag beschreibt die Verwendung von Teilrechnungen aus selektierten Leistungen.

Beispiel: Monatliche Abrechnung der erbrachten Leistungen

  1. Stellen Sie die im Vormonat erbrachten Leistungen in Rechnung, indem Sie diese im Dossier selektieren und im Aktionsmenu die Option Teilrechnung aus Selektion wählen
  2. Eine Teilrechnung wird nun erstellt. Die teilverrechneten Leistungen bleiben stehen und werden mit einem grünen Haken markiert
  3. Im nächsten Monat selektieren Sie wiederum die noch nicht verrechneten Leistungen des Vormonats und verfahren gleich
  4. Am Schluss der Periode erstellen Sie die Schlussrechnung, indem Sie im Aktionsmenu die Option Rechnung wählen. Nun werden alle Leistungen (inklusive der bereits per Teilrechnung verrechneten Leistungen mit grünem Haken) verrechnet. Die bereits gestellten Teilrechnungen werden am Schluss der Rechnung abgezogen.
Hinweis für deutsche Kanzleien: Sollten Sie sich anlässlich der Erstellung der Schlussrechnung entscheiden, doch lieber alles per RVG abzurechnen, so löschen Sie die Leistungen im Dossier (grauer Minus Button) und erstellen Sie die RVG Rechnung im RVG Fenster.

 
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